Die Bezeichnung „Grand Cru“ ist den Weinen vorbehalten, bei denen der Produktionsort bzw. die Erzeugergemeinde angegeben wird und die zu mindestens 90% aus am Produktionsort oder in der Erzeugergemeinde geernteten Trauben und höchstens 10% Trauben gekeltert werden, die von einem anderen Produktionsort der gleichen Region stammen.
Der natürliche Zuckergehalt muss mindestens bei über 5°Oe liegen. Der Jahrgang muss stets angegeben werden.